Transparenz

Als Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen unterliegen wir dem Abgeordnetengesetz des Landes (AbgG NRW). Dieses regelt neben den Abgeordnetenbezügen auch Fragen der Amtsausstattung, des Versorgungswerks und der Anzeigepflicht. Aus dem Gesetz ergeben sich wichtige Verhaltensregeln, denen wir als Abgeordnete verpflichtet sind. Gegenüber dem Landtagspräsidenten kommen wir als MdLs unserer Verpflichtung zur Veröffentlichung über Berufe und Tätigkeiten hier nach. 

Zuwendungen aus dem AbgG:

Als Abgeordnete des Landtags erhalte ich sogenannte „Abgeordnetenbezüge“. Diese sind in §5 des AbgG NRW geregelt und betragen aktuell 9.602,66 Euro. Dazu kommen monatliche Beiträge in Höhe von 2.290,29 Euro an das Versorgungswerk zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist verpflichtend.

In NRW erhalten Abgeordnete keine weiteren steuerfreien Aufwandspauschalen, wie z.B. im Bundestag üblich. Allerdings erhalten wir eine Amtsausstattung, die Sachleistungen umfasst. Dazu gehören die Bereitstellung und Nutzung eines Büros im Landtag und der entsprechenden Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sowie die Nutzung der sonstigen Einrichtungen des Landtags, wie beispielsweise die Bibliothek.  

Außerdem werden Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit ersetzt, die vom Landtag verwaltet werden. Diese Mitarbeiter*innenpauschale wird vom Landtag festgesetzt. 

Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion NRW erhalte ich außerdem eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 2187,50€.

weitere vergütete Tätigkeiten:

  • seit September 2020 sachkundige Bürgerin im Stadtrat Castrop-Rauxel: gem. §2 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse 50€ pro  Ausschusssitzung des Begleitausschusses (B3) und Sitzungen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen.

nicht vergütete Tätigkeiten:

  • Evangelischer Verbund Ruhr gGmbH, Herne; Mitglied des Aufsichtsrates 
  • Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, Castrop-Rauxel; Gesellschaftsvertreterin
  • JVA Castrop-Rauxel, Castrop-Rauxel; Mitglied des Beirates
  • Begleitausschuss zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Mitglied
  •  GmbH für Marketing, Wirtschaft und Stadtteile, Castrop-Rauxel; Aufsichtsratsmitglied

Alle Einnahmen werden selbstverständlich vollständig versteuert.