Lisa Kapteinat / Lena Teschlade: „Streikabfrage im Wirtschaftsministerium: Arbeitnehmerrechte müssen auch in den Ministerien gelten“

Im NRW-Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur wurden Mitarbeiter, die keine Beamten sind, durch eine interne Dienstanweisung unter der Überschrift „Verhalten bei Streikmaßnahmen“ aufgefordert, ihre Teilnahme an den angekündigten Warnstreiks der DGB-Gewerkschaften schriftlich anzumelden. Sie seien verpflichtet, sich aus der Zeiterfassung auszubuchen. Hierzu erklären Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales:

Lisa Kapteinat:

„Die jüngsten Berichte über eine interne Aufforderung an die Beschäftigten im NRW-Wirtschaftsministerium, etwaige Streikabsichten vorab schriftlich anzumelden, und diese nach öffentlicher Kritik wieder heimlich zu löschen, sind kein unbeabsichtigter Ausrutscher – sie sind ein alarmierender Angriff auf gewerkschaftliche Rechte und das grundgesetzlich garantierte Streikrecht. Ein Ministerium, das versucht, arbeitskampfbereite Beschäftigte zu erfassen und offenbar zu kontrollieren, setzt sich über grundlegende Prinzipien der Koalitions- und Gewerkschaftsfreiheit hinweg. Dieser Vorgang erinnert in seiner strukturellen Wirkung an Union-Busting-Methoden, wie man sie von Arbeitgebern kennt, die systematisch Gewerkschaften schwächen und Arbeitnehmer:innen entmutigen wollen zu streiken. Die schwarz-grüne Landesregierung muss unverzüglich klarstellen, dass die Arbeitnehmerrechte auch in den Ministerien uneingeschränkt gelten und solche internen Vorgaben sofort zurückgenommen werden. Gewerkschaften und Beschäftigte dürfen nicht zu Objekten politischer Repression gemacht werden – Streiks sind kein Verwaltungsakt, sondern ein legitimes und verfassungsrechtlich geschütztes Druckmittel im Arbeitskampf.

Lena Teschlade:

„Auch Ministerien stehen nicht über dem Gesetz und schon gar nicht über dem Grundgesetz, das das Streikrecht in Deutschland auf einen klaren verfassungsrechtlichen Boden stellt. Wer an einem ordentlichen Streik teilnimmt, muss seine Teilnahme weder ankündigen noch selbstständig im Erfassungssystem hinterlegen. Dass eine entsprechende Dienstanweisung im Wirtschaftsministerium erlassen wurde, ist ein alarmierendes Signal – auch wenn sie kurze Zeit später revidiert wurde. Im Ministerium hätte dies bekannt sein müssen; es dürfte nicht der erste Streik in der Geschichte des Hauses sein. Unsere Unterstützung gilt allen Streikenden, den Gewerkschaften und dem Streikrecht selbst, das in den letzten Jahren von verschiedenen Seiten angegriffen wurde.“