„Vorgehen ist ein Unding“ – Rede vom 16. Mai 2018 in der Aktuellen Stunde zur Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung findet ab 25.05.2018 EU-weit Anwendung. Dazu muss ein Anpassung an nationales Recht erfolgen, auch in NRW. Das Vorgehen der Regierungskoalition in dem Fall war ein Unding: Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Rechtslage in NRW ist erst im März ins Plenum eingebracht worden, im April dann eine schnelle Anhörung und eine Abstimmung kurz vor Toresschluss. Dazu kommt ein Änderungsantrag am Tag der Abstimmung während der Aktuellen Stunde. Das ist kein angemessener parlamentarischer Umgang mit einer wichtigen und weitreichenden Verordnung wie der DSGVO.