Lisa-Kristin Kapteinat / Josef Neumann: „Bewährte Strukturen der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen nicht zerschlagen“
Die schwarz-gelbe Landesregierung will die bewährten Strukturen der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in NRW zerschlagen. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat angekündigt, bereits in diesem Jahr mit den Umstellungen zu beginnen. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheits-politischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Das unkluge Verhalten der Landesregierung sorgt für große Unsicherheit bei allen Beteiligten. Dabei helfen die unabhängigen Beratungsstellen vielen Arbeitslosen bei der Bewältigung ihrer Alltagssorgen und bei der Suche nach einem neuen Job. Die Beschäftigten in den Beratungszentren machen einen ausgezeichneten Job, sind höchst erfahren und Expertinnen und Experten im Umgang mit dem Thema Arbeitslosigkeit. Sie helfen vielen Arbeitslosen bei der Bewältigung ihrer Alltagssorgen und bei der Suche nach einem neuen Job.“
Josef Neumann:
„Klar ist auch, dass der Beratungsbedarf der Menschen seit Jahren steigt. In Anbetracht einer schwächer werdenden Konjunktur, Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt durch die Digitalisierung und damit einhergehend steigender Arbeitslosenzahlen ist absehbar, dass der Bedarf nach guter Beratung noch größer wird. Deswegen muss eine Finanzierung und Weiterführung der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen durch die Landesregierung garantiert werden. Die Beschäftigten und die ratsuchenden Arbeitslosen gleichermaßen haben das Recht auf Planungssicherheit. Daher setzt sich die SPD-Landtagsfraktion dafür ein, dass die 79 unabhängigen Arbeitslosenzentren und 73 Erwerbslosenberatungsstellen in NRW über das Jahr 2020 erhalten und verlässlich finanziert werden.“
Hintergrund:
In NRW gibt es aktuell 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren
- Die Beratung der Erwerbslosenberatungsstellen und das Angebot der Arbeitslosenzentren unterscheiden sich in ihren Handlungsansätzen und Zielsetzungen.
- Die Erwerbslosenberatungsstellen konzentrieren sich auf die berufliche Entwicklung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie legen den Fokus der Beratung auf die wirtschaftliche und psychosoziale Situation des Ratsuchenden in Augenschein. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen, fungieren als Lotsen zu anderen Institutionen und vernetzen sich mit lokalen, regionalen und überregionalen Hilfenetzwerke.
- Die Arbeitslosenzentren arbeiten nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Sie geben den Menschen die Möglichkeit, ihr Leben selbst zu gestalten. Ihr Angebot ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Sie bieten Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte. Die individuelle und persönliche Entwicklung der Menschen soll gestärkt werden. Als Anlaufstelle für Arbeitslose steht die Stärkung der Selbstbestimmung der Menschen und ihrer Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft im Mittelpunkt.