Rede vom 06. November 2025 zu voyeuristischer Belästigung – Plenartage NRW
Die Sexualisierung von Frauen ist immer noch viel zu normal. Das zeigt der Fall von Yanni Gentsch, die beim Joggen von einem fremden Mann heimlich gefilmt worden ist. Sie hat ihn zur Rede gestellt, diese Belästigung angeprangert und darauf gedrängt die Aufnahmen zu löschen. Solche Fälle von Belästigung sind aktuell nicht strafbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, diese Lücke im Strafrecht bei voyeuristischen Aufnahmen zu schließen. Das unterstützten wir ausdrücklich und ich bin froh, dass die demokratischen Fraktionen da scheinbar übereinstimmen. Wir wollen uns nicht verstecken müssen, um unliebsamen Blicken aus dem Weg zu gehen. Wir wollen uns nicht ständig umschauen, ob uns jemand folgt oder uns heimlich filmt. Wir wollen auf dem Nachhauseweg im Dunkeln oder beim Joggen im Park keine Angst haben müssen. Und wir wollen uns nicht ständig erklären, warum das nicht okay ist, sondern uns und unsere Rechte verletzt. Wir wollen die gleiche Freiheit und Sicherheit, mit denen sich Männer und Jungs durch die Welt bewegen – zu Hause, auf der Straße, im Netz.
Update: Die Justizministerin:innen-Konferenz hat den Vorschlag von NRW und Hamburg mehrheitlich abgelehnt. Ein Gesetzentwurf auf Bundesebene ist trotzdem möglich. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen praxistauglich Entwurf für 2026 angekündigt.
