Lisa-Kristin Kapteinat: „Ein Gewinn für die Demokratie: Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig“

Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss am 29. Januar 2019 festgestellt. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung durften bisher bei Bundestagswahlen nicht wählen. Mit dieser Diskriminierung ist jetzt Schluss.