Lisa Kapteinat: „BAMF-Chef stellt NRW miserables Zeugnis aus – Ministerin Paul muss sich endlich vor dem Untersuchungsausschuss erklären“
In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Terroranschlag vom 23.08.2024“ (PUA V) wurde der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herr Dr. Hans-Eckard Sommer, als Zeuge befragt. Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende und Obfrau der SPD-Fraktion im PUA V:
„Der Präsident des BAMF hat heute eines sehr deutlich gemacht: Die Organisation asyl- und ausländerrechtlicher Fragen innerhalb der NRW-Landesregierung ist mehr als dysfunktional. Während andere Bundesländer die Themen über die Innenministerkonferenz koordinieren, sei die schwarz-grüne Landesregierung in diesem Gremium nicht sprechfähig. Das liege daran, dass die zuständige Abteilung im Ministerium von Frau Paul und nicht im Ministerium von Herr Reul angesiedelt ist. Der BAMF-Chef hat Nordrhein-Westfalen deshalb heute ein miserables Zeugnis ausgestellt.
Auch mit Blick auf die Zuständigkeit der Bundesländer für Abschiebungen sieht der BAMF-Chef in der dysfunktionalen Organisation der Landesregierung eine Ursache für die misslungene Rücküberstellung des mutmaßlichen Attentäters vom 23.08.2024. Abschiebungen seien schwierigste polizeiliche Aufgaben und könnten nicht ohne Weiteres durch Verwaltungsmitarbeitende durchgeführt werden. Zu Erinnerung: Die Zuständigkeit für asyl- und ausländerrechtliche Fragestellungen wurde unter der CDU-geführten Landesregierung aus dem Innenministerium herausgelöst.
Offenbar gab es aber auch über diese strukturellen Defizite hinaus große Versäumnisse der Landesregierung bei der Durchführung der geplanten Abschiebung des mutmaßlichen Attentäters. Dieser sollte eigentlich gemäß der Dublin-III-Verordnung im Juni 2023 nach Bulgarien rücküberstellt werden. Das scheiterte jedoch, nachdem er am Tag seiner geplanten Abschiebung nicht im Zimmer seiner Unterkunft anzufinden war. Einen weiteren Versuch innerhalb der Frist von sechs Monaten unternahmen die NRW-Behörden nicht.
Besonders brisant: Der mutmaßliche Attentäter war bereits im April 2023 für mehrere Tage nicht in seiner Unterkunft. Das BAMF hätte in Kenntnis dieses Falls prüfen können, ob der mutmaßliche Attentäter deshalb im Sinne der Dublin-Verordnung ,flüchtig‘ gewesen ist. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sich die Frist zur Rücküberstellung um ein Jahr weiter verlängert hätte. Das Problem: NRW meldete diese Abwesenheit im April 2023 aber nicht an das BAMF, eine entsprechende Prüfung konnte somit gar nicht erst stattfinden.
Einmal mehr ist durch die heutige Vernehmung deutlich geworden, dass es bei Asyl- und Ausländerrechtsfragen in der NRW-Landesregierung drunter und drüber geht. Es ist an der Zeit, dass die zuständigen Fluchtministerin Josefine Paul endlich vor dem PUA dazu Stellung bezieht. Schwarz-Grün darf die Vernehmung nicht länger blockieren.“