Rede vom 13. Juni 2024 zum Mutterschutz bei Fehlgeburten – Plenartage NRW
Wenn eine Frau heute eine Fehlgeburt erleidet, muss sie – nach aktueller Rechtslage – am nächsten Tag direkt wieder arbeiten gehen oder sich um eine Krankschreibung kümmern. Erst ab der 24. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf Mutterschutz – oder, wenn das Kind 500g oder mehr gewogen hat. Diese Regelung wird der Schwere des Verlust, die eine Fehlgeburt für viele Frauen und ihre Familien oft bedeutet, nicht gerecht. Deutschlandweit kann von über 40.000 Fehlgeburten pro Jahr ausgegangen werden – die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Neben gesellschaftlichen Tabus lasten Ungewissheit, Scham oder teilweise Schuldzuweisungen auf den betroffenen Frauen und ihren Angehörigen. 60% der Betroffenen erkranken in Folge einer Fehlgeburt seelisch. Wer einen solchen Schicksalsschlag erlebt, soll auf die Möglichkeit von Mutterschutz bei Bedarf zurückgreifen können. Deswegen schlagen wir eine Staffelung vor – ohne Einzelfallprüfung – und fordern die Landesregierung auf, sich über eine entsprechende Initiative im Bundesrat für eine solche Staffelung des Mutterschutzes bei Fehl- und Totgeburten einzusetzen. Bemerkung: alle demokratischen Fraktionen im Landtag haben unserem Antrag zugestimmt.