Rede vom 16. September 2026 zur Coesfeld-Liste und Rückführungen in NRW – Plenartage NRW
Das Thema Rückführungen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern ist kontinuierlich Thema im Landtag – im fachlich zuständigen Integrationsausschuss, aber auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Solingen. Der Täter von Solingen hätte vor seiner Tat schon längst abgeschoben werden müssen. Für uns – und die demokratischen Fraktionen insgesamt – ist klar, vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder müssen bei Rückführungen Vorrang haben. Durch die sogenannte „Coesfeld-Liste“ werden zurecht erneut Fragen am staatlichen Handeln aufgeworfen. Wir stehen grundsätzlich zu Bleiberechtsprogrammen wie in Köln, die gut integrierten Menschen eine verlässliche Perspektive geben sollen. Gleichzeitig müssen die Vorgänge rund um die Coesfeld-Liste aufgeklärt werden. Wir brauchen eine effektives Controlling – hier ist auch das Land gefordert. Gleichzeitig muss die Priorisierung von Straftätern bei der Rückführung für Behörden gelten. Hier warten wir auf einen entsprechenden Erlass des Ministeriums, der eine solche Priorisierung verbindlich vorschreibt. Für uns ist es wichtig, dass Menschen auf ihre Rechte vertrauen können. Wer Schutz bei uns braucht, muss ihn erhalten. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt, braucht eine verlässliche Perspektive. Menschen, die hier leben, arbeiten und ihre Kinder großziehen, dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Gerade deshalb kommt es aber auf eine sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Falls an, und es braucht eine seriöse Debatte, welche die Veränderungen, die notwendig sind, aufzeigt. Der vorliegende Antrag der AfD leistet dazu keinen Beitrag, u.a. weil er Ausländerrecht als Abwehrrecht festschreiben will. Das ist aus Sicht der SPD der falsche Zugang.
