Rede zu Gebühren für den Rettungswagen vom 18. Juni 2026 – Plenartage NRW

Rede zu Gebühren für den Rettungswagen vom 18. Juni 2026 – Plenartage NRW

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Seit Dezember des letzten Jahres diskutieren wir im Landtag wiederholt über das Thema „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um Fahrten, die nicht im Krankenhaus enden, z.B. weil das Rettungsteam vor Ort helfen konnte. Weil die Krankenkassen diese Kosten mit Verweis auf die Gesetzeslage nicht mehr übernehmen wollen, könnten Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben. Die Landesregierung hat wiederholt Lösungen angekündigt. Seit kurzem liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch bei dem die Krankenkassen bis Ende des Jahres die Kosten bei bestimmten Fahrten übernehmen sollen. Das ist nur eine eingeschränkte Lösung und es bleibt Verunsicherung bei Kommunen und Bevölkerung. Die Kommunen müssen jetzt einzeln entscheiden, ob sie diesen Minimalkompromiss wollen – und es drohen weiterhin hohen Kosten, teilweise bei sehr schwieriger Haushaltslage. Auch auf Patientinnen und Patienten könnten Kosten aufkommen, weil die Kommunen die Fehlbeträge nicht aus Steuermitteln finanzieren dürfen. So könnten sie über Gebührenbescheide bei den Menschen landen, die den Rettungswagen brauchen. Für uns als SPD ist klar: Denn der kostenlose Zugang zum Rettungsdienst ist kein Luxus. Er ist das zentrale Versprechen unseres Sozialstaats. Krankheit darf nicht arm machen, und Hilfe darf im Notfall nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Landesregierung bleibt weiterhin Antworten schuldig.