Rede zum Ausführungsgesetz zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes vom 19. Dezember 2024 – Plenartage NRW

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Die schwarz-grüne Landesregierung hat Ende August das Ausführungsgesetz zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes auslaufen lassen. Das Gesetz legt fest, wie lange geflüchtete Menschen in NRW verpflichtet werden können, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen (sog. Wohnsitzverpflichtung). Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen besser unterstützten. Ob dabei das Ausreizen der Mindestdauer bei der Wohnsitzverpflichtung wirklich zielführend ist, ist fraglich. Die Landesregierung sollte mehr Plätze in Unterbringungseinrichtungen des Landes schaffen und gleichzeitig gegen den Verfahrensstau an den Verwaltungsgerichten vorgehen. Das Auslaufen der Regelung ist ein weitere Auswirkung, der so oft zitierten „Geräuschlosigkeit“ der Landesregierung.