Plenarrückblick Juni 2021: Gesunde Menschen statt Gewinnmaximierung

Plenarrückblick!
Mittwoch bis Freitag fanden im Landtag NRW wieder drei Plenartage statt. Mit einer bundesweiten Inzidenz von 10 war Corona seit Ewigkeiten mal wieder nicht das bestimmende Thema – diskutiert wurden aber zum Glück die Auswirkungen und Folgen dieser Pandemie für Mensch und Gesellschaft.
Hier das Wichtigste wie immer in Kürze:
 
Als SPD-Fraktion haben wir einen Antrag zum aktuellen Gesundheits- und Pflegesystem gestellt, zu dem ich reden durfte. Wir müssen die Aufmerksamkeit für das Thema nutzen und unser System jetzt zukunftssicher gestalten. Denn uns ist klar: die Gesundheit der Menschen darf nicht von Profit und Gewinnmaximierung in den Krankenhäusern ausgehen. Der Mensch steht im Mittelpunkt – doch das Gegenteil ist aktuell der Fall. Daher bin ich extrem froh, dass unser Antrag in die Ausschüsse verwiesen wurde und dort weiter beraten wird. Weitere Infos gibt es hier: https://www.landtag.nrw.de/…/Dokument/MMD17-14076.pdf
 
Ebenfalls an den Ausschuss überwiesen wurde unser Antrag zur Personaloffensive im Schulwesen. Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, mehr Stellen an den Schulen zu schaffen. Passiert ist dort bisher noch wenig, deshalb wollen wir nachhelfen. Den Antrag findet ihr hier: https://www.landtag.nrw.de/…/Dokument/MMD17-14074.pdf
 
#Digitalisierung und digitale Teilhabe
Wer heute an der Gesellschaft teilnehmen möchte, ist auf die Möglichkeiten digitaler Kommunikation schlichtweg angewiesen. Der Ausbau schnellerer Netze schreitet zwar voran, lohnt sich aber für die Netzbetreiber nur in den Gebieten, die auch die höheren Gewinne versprechen. Mit unserem Antrag wollten wir den Ausbau vorantreiben und Gigabit für alle zugänglich machen. CDU und FDP sind aber der Meinung, bisher alles notwendige zu unternehmen und haben unserem Entwurf daher abgelehnt.
 
Mit der Stimmenmehrheit der Landesregierung wurde gegen Enthaltung von uns und den Grünen das Wohnraumstärkungsgesetz verabschiedet. Es geht um eine effizientere Nutzung von Wohnraum und um menschenwürdige Standards in Unterkünften für bspw. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, wie es auch von uns an vielen Stellen gefordert wurde. Was im Kern also eine gute Sache ist, hat seine Schwächen im Detail: So sind die Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen nicht mit fachlichen Begrifflichkeiten aus dem Arbeitsrecht belegt und nur unzureichend wirksam. Darüber hinaus befürchten wir eine Aushöhlung der Bestimmungen zur gewerbsmäßigen Vermietung von Wohnraum. Unser entsprechender Änderungsantrag wurde leider von der Landesregierung abgelehnt.