Beschlüsse der MPK vom 03. März 2021

Die Verhandlungen haben lange gedauert, gestern Abend konnte die MPK einen Stufenplan vorlegen. Heute Abend bespreche ich zusammen mit dem Bundestagsabgeordenten Frank Schwabe und Bürgermeister Rajko Kravanja live auf Facebook die neuen Regelungen aus den Perspektiven von Bund, Land und Kommune – wird also spannend. Zur vorab Info aber schon einmal hier die neuen Beschlüsse:
Wer auf eine Öffnungsperspektive gehofft hat, kann sich über die Beschlüsse der MPK freuen. Kritisiert wird aber auch eine zu schnelle Öffnung und die Angst davor, dass die Pandemie wieder unkontrollierbar wird. Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, es sind jedoch zahlreiche Lockerungen vorgesehen. Ab einem Inzidenzwert von 35 sind privaten Treffen mit bis zu 3 Haushalten möglich. Im Übrigen wird zwischen Inzidenzen unter 50 und solchen zwischen 50 und 100 unterschieden:
• < 50: Öffnung des Einzelhandels, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten. Bleibt die Inzidenz über zwei Wochen stabil oder sinkt, dürfen die Außengastronomie, Theater, Kinos und Konzerthallen öffnen („Schritt 4“).
• > 50: Die oben genannten Öffnungen treten nur im „click and meet“-Verfahren in Kraft, also mit vorheriger Terminvereinbarung, festgelegter Einkaufszeit und Datenhinterlegung für die Kontaktnachverfolgung. Ab zwei Wochen stabiler Inzidenz darf die Außengastronomie wieder öffnen. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen nur für Besucher mit einem tagesaktuellen Test öffnen. Gleiches gilt auch für kontaktfreien Sport im Innenraum, oder Kontaktsport im Außenbereich – dort brauchen die Teilnehmer*innen ebenfalls einen Test („Schritt 4“).
• Im fünften Öffnungsschritt können nach zwei weiteren Wochen stabiler Inzidenz Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien erlaubt werden.
Die Notbremse soll verhindern, dass es zur unkontrollierten Virusverbreitung kommt. Steigt die Inzidenz an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 pro 100.000 Einwohner, gilt wieder der bisherige strenge Lockdown. Ob die Öffnungsregeln landesweit oder regional angewandt werden, entscheiden die Länder.
Tests und Impfungen sollen weitere Sicherheit bieten. Pro Woche steht jeder Person ein Gratistest zu. Wöchentlich getestet werden soll zudem in Kitas und Schulen. Die Impfung kann künftig auch der Hausarzt vornehmen und der Impfstoff AstraZeneca soll für alle Altersgruppen freigegeben werden.
Wie immer müssen diese Beschlüsse noch von den Ländern umgesetzt werden, in NRW läuft die geltende Corona-Schutzverordnung am 7. März aus. Den Bund-Länder-Beschluss im Volltext findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/…/2021-03-03-mpk-data…